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Strom- und Gaspreise in Deutschland: Was Verbraucher wissen sollten

Der deutsche Energiemarkt ist seit der Liberalisierung 1998 für alle Verbraucher geöffnet. Neben den regionalen Stadtwerken bieten zahlreiche überregionale Anbieter ihre Tarife an. Da sich Beschaffungskosten an den Energiebörsen und Netzentgelte regelmäßig verändern, lohnt eine Überprüfung Ihres Tarifs in regelmäßigen Abständen.

Wer noch nie aktiv einen Anbieter gewählt hat, befindet sich automatisch in der gesetzlich geregelten Grundversorgung des lokalen Versorgers. Dieser Tarif ist häufig teurer als Angebote auf dem freien Markt. Mit unserem Rechner sehen Sie auf einen Blick, welche Alternativen für Ihre Postleitzahl aktuell verfügbar sind.

Arbeitspreis und Grundpreis: Das steckt in Ihrer Energierechnung

Jeder Energietarif besteht aus zwei Hauptbestandteilen. Der Grundpreis ist eine monatliche Pauschale unabhängig vom Verbrauch. Der Arbeitspreis wird in Cent pro Kilowattstunde berechnet und enthält Netzentgelte, Steuern, Konzessionsabgabe und gesetzliche Umlagen. Da die Netzentgelte je nach Region variieren, unterscheiden sich die Endpreise von Ort zu Ort.

Häufig gestellte Fragen zum Strom- und Gasvergleich

Der Wechsel läuft vollständig online ab. Nach der Tarifauswahl erteilen Sie dem neuen Anbieter eine Vollmacht – dieser kündigt Ihren bisherigen Vertrag in Ihrem Namen. Leitungen und Zähler bleiben beim lokalen Netzbetreiber, Sie merken vom Wechsel nichts außer einer günstigeren Rechnung.

In der Regel drei bis sechs Wochen, abhängig von den Kündigungsfristen Ihres bisherigen Vertrags. Bei einem Sonderkündigungsrecht, etwa nach einer Preiserhöhung, kann der Wechsel zum Stichtag der Preisänderung erfolgen.

Nein. Das Energiewirtschaftsgesetz schließt das aus. Bei einer kurzen administrativen Lücke greift automatisch die Ersatzversorgung durch den örtlichen Grundversorger.

Ihr Strompreis besteht aus Grundpreis (monatliche Pauschale für Zähler und Verwaltung) und Arbeitspreis (Cent pro kWh). Im Arbeitspreis sind Netzentgelte, Stromsteuer, Konzessionsabgabe und gesetzliche Umlagen enthalten.

Eine Preisgarantie fixiert den Arbeits- und Grundpreis für einen bestimmten Zeitraum. In der Regel handelt es sich um eine eingeschränkte Garantie: Veränderungen bei staatlichen Steuern können trotzdem weitergegeben werden.

In den meisten Fällen nein. Ihr neuer Anbieter übernimmt die Kündigung beim alten Versorger für Sie. Prüfen Sie beim Vertragsabschluss, ob dieser Kündigungsservice enthalten ist.

Ein Einpersonenhaushalt liegt bei rund 1.500–2.000 kWh Strom pro Jahr, ein Zweipersonenhaushalt bei etwa 2.500 kWh, eine vierköpfige Familie bei 3.500–4.500 kWh. Für Gas kalkulieren Sie bei einem Einfamilienhaus mit Gasheizung rund 12.000–18.000 kWh.

Die Grundversorgung gilt automatisch, wenn Sie nie aktiv einen Anbieter gewählt haben. Sie ist häufig teurer als Sonderverträge auf dem freien Markt, bietet aber eine kurze Kündigungsfrist von zwei Wochen.

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